Ist Außenwerbung genehmigungspflichtig? Das müssen Unternehmen zu DOOH & Co. Wissen

Einleitung

Außenwerbung ist für viele Unternehmen ein zentrales Mittel zur Sichtbarkeit im urbanen Raum. Ob als klassische Leuchtreklame, als Schaufensterwerbung oder in Form digitaler Screens. Doch wer seine Markenbotschaft nach außen tragen will, sollte eines wissen: Außenwerbung ist in Deutschland fast immer genehmigungspflichtig. Der Grund liegt im Zusammenspiel aus Sicherheitsaspekten, Stadtbildpflege und gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere bei digitaler Außenwerbung (DOOH) und Digital Signage greifen strenge Regeln. Dieser Ratgeber fasst zusammen, wann eine Genehmigung nötig ist und wann nicht.

1. Was zählt als Außenwerbung?

Der Begriff Außenwerbung umfasst alle Werbemaßnahmen im Freien, die vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind. Gesetzlich gelten sie als sogenannte Werbeanlagen. Meist fest installierte Objekte zur Ankündigung, Anpreisung oder als Hinweis auf ein Unternehmen. Typische Formen der Außenwerbung:

  • Plakatwände, Litfaßsäulen, Banner
  • Schilder an Fassaden oder Stelen
  • Leuchtreklame mit LED oder Neon
  • Werbefolien an Schaufenstern (außen angebracht)
  • Digitale Werbeanlagen, z. B. Digital Signage Displays und Werbescreens (DOOH)

Nicht als genehmigungspflichtige Außenwerbung zählen hingegen reine Innenwerbung oder Fahrzeugbeschriftungen.

2. Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Werbeanlagen sind laut den Landesbauordnungen bauliche Anlagen und damit grundsätzlich genehmigungspflichtig. Eine Baugenehmigung muss eingeholt werden, wenn eine Werbeanlage errichtet, angebracht, aufgestellt oder wesentlich verändert wird.
Die örtliche Bauaufsichtsbehörde prüft unter anderem:

  • die Standsicherheit der Werbeanlage
  • die Einhaltung kommunaler Gestaltungsregeln
  • die Auswirkungen auf Verkehrssicherheit und Nachbarschaft

Auch das Verlegen eines Werbescreens an einen neuen Standort, der Tausch eines Digital Signage Displays gegen ein größeres Modell oder das Umrüsten einer statischen Tafel auf DOOH-Technik kann eine neue Genehmigung erfordern.

3. Welche Ausnahmen gibt es?

In einigen Fällen ist Außenwerbung genehmigungsfrei allerdings nur unter klar definierten Bedingungen:

  • Kleine Werbeanlagen: Je nach Bundesland sind Schilder bis zu 0,5 m² (z. B. Hamburg) oder 1 m² (z. B. Bayern, Hessen) genehmigungsfrei. Bei mehreren Elementen zählt die Gesamtfläche.
  • Werbung am Ort der Leistung: In Bayern sind Werbeanlagen auf dem eigenen Betriebsgelände innerhalb geschlossener Ortschaften unabhängig von der Größe genehmigungsfrei.
  • Temporäre Außenwerbung: Plakate für Veranstaltungen, Wahlwerbung oder Ausverkäufe sind oft ohne Genehmigung zulässig meist befristet auf wenige Wochen.
  • Baustellenwerbung: Schilder oder Planen mit Bezug zum Bauvorhaben sind in vielen Fällen verfahrensfrei.

Wichtig: Auch genehmigungsfreie Außenwerbung muss standsicher, verkehrssicher und ortsbildverträglich gestaltet sein.

4. Was gilt bei digitaler Außenwerbung (DOOH)?

Digitale Außenwerbung – etwa über LED-Werbedisplays, Digital Signage Screens oder interaktive Werbesäulen – ist besonders aufmerksamkeitsstark. Gleichzeitig unterliegt sie strengeren Vorschriften:

  • Helligkeit & Blendwirkung: Digitale Werbeanlagen müssen mit automatischer Helligkeitsregelung ausgestattet sein insbesondere in der Dämmerung und nachts.
  • Bildwechsel & Inhalte: Bewegte Videos sind meist untersagt. Erlaubt sind statische Motive mit Intervallwechseln (z. B. alle 10 Sekunden).
  • Verkehrssicherheit & Standort: An Verkehrswegen ist Außenwerbung untersagt, wenn sie Verkehrsteilnehmer ablenkt (§ 33 StVO). An Autobahnen oder Bundesstraßen gilt zudem ein Werbeverbot innerhalb von 20 bis 40 Metern (§ 9 FStrG).

DOOH-Anlagen müssen daher besonders sorgfältig geplant und genehmigt werden oft unter Beteiligung mehrerer Behörden

Ein Digital Signage Bildschirm steht angebracht auf einem Gestell im Schaufenster eines Drogeriemarkts. Er zeigt passende Digital Signage Werbung.

5. Welche Behörde ist zuständig?

Erste Anlaufstelle für die Genehmigung von Außenwerbung ist die Bauaufsichtsbehörde der jeweiligen Kommune. Je nach Standort und Art der Werbeanlage sind zusätzlich folgende Stellen beteiligt:

  • Straßenverkehrsbehörde (z. B. bei Leuchtreklame an Hauptverkehrsstraßen)
  • Denkmalschutzbehörde (bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Altstadtlagen)
  • Straßenbaubehörde oder Ordnungsamt (bei Nutzung öffentlicher Flächen, z. B. durch Gehwegaufsteller)

Das Genehmigungsverfahren wird in der Regel zentral koordiniert. Der Antragsteller erhält bei Freigabe einen Bescheid ggf. mit Auflagen zur Ausführung oder Beleuchtungsdauer.

6. Fazit

Außenwerbung ist grundsätzlich erlaubt aber meist genehmigungspflichtig. Nur kleinere Schilder, temporäre Maßnahmen oder betrieblich gebundene Werbeanlagen können ohne Baugenehmigung umgesetzt werden. Besonders digitale Außenwerbung (DOOH) und Digital Signage Installationen unterliegen strengen Anforderungen an Verkehrssicherheit, Standort und Gestaltung.

Wer frühzeitig mit den zuständigen Behörden in Kontakt tritt, spart nicht nur Zeit, sondern vermeidet auch kostenintensive Rückbauanordnungen.

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