
Wie lange darf Außenwerbung leuchten?
Alles, was Sie über OOH und Digital OOH wissen müssen
Einleitung
Außenwerbung, auch bekannt als Out-of-Home-Werbung (OOH), ist ein fester Bestandteil des öffentlichen Raums. Gerade in den Abendstunden spielt Beleuchtung eine entscheidende Rolle, um Sichtbarkeit und Aufmerksamkeit zu sichern. Dabei stellt sich häufig die Frage: Wie lange darf Außenwerbung eigentlich leuchten? Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, regionale Unterschiede und technische Möglichkeiten, um Werbung rechtssicher und effizient einzusetzen.
Inhaltsverzeichnis
➞ 1. Was ist OOH und warum spielt Beleuchtung eine Rolle?
➞ 2. Rechtliche Grundlagen für beleuchtete Außenwerbung in Deutschland
➞ 3. Typische Leuchtzeiten für Außenwerbung
➞ 4. Regionale Unterschiede: Worauf Sie achten müssen
➞ 5. Technische Lösungen für eine rechtssichere Außenwerbung
➞ 6. Checkliste für Unternehmen: So vermeiden Sie Abmahnungen
➞ 7. Fazit: Außenwerbung mit Verantwortung – Chancen nutzen, Vorschriften einhalten
1. Was ist OOH und warum spielt Beleuchtung eine Rolle?
Out-of-Home-Werbung umfasst sämtliche Werbemaßnahmen im öffentlichen Raum – von klassischen Plakatflächen über Verkehrsmittelwerbung bis hin zu digitalen Screens. Im Bereich Digital Out of Home (DOOH) kommt zunehmend moderne Display-Technologie zum Einsatz, die dynamische, bewegte Inhalte ermöglicht.
Beleuchtung ist dabei ein zentraler Faktor: Sie sorgt dafür, dass Werbebotschaften auch bei schlechten Lichtverhältnissen oder in der Nacht sichtbar bleiben. Licht verstärkt die Wahrnehmung, erhöht die Reichweite und trägt zur emotionalen Wirkung der Werbung bei.
2. Rechtliche Grundlagen für beleuchtete Außenwerbung in Deutschland
2.1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Das Bundesimmissionsschutzgesetz schützt die Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen, zu denen auch übermäßige Lichtemissionen zählen können. Außenbeleuchtung darf demnach keine erhebliche Belästigung darstellen, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Wohngebieten oder Erholungszonen.
2.2 TA Lärm
Obwohl ursprünglich auf Geräusche bezogen, wird die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zunehmend auch zur Beurteilung von Lichtimmissionen herangezogen. Maßgeblich ist hier der Grundsatz, dass die Nutzung von Außenbeleuchtung keine unzumutbare Störung für Anwohner verursachen darf.
2.3 Kommunale Satzungen
Viele Städte und Gemeinden regeln Beleuchtung und Leuchtdauer in eigenen Werbeanlagensatzungen oder Gestaltungssatzungen. Diese können Vorgaben enthalten zur:
- zulässigen Betriebszeit von Leuchtanlagen
- maximalen Helligkeit in der Nacht
- Gestaltung und Platzierung von Werbeträgern
Die Einhaltung dieser Vorgaben ist verpflichtend und kann bei Verstößen zu Bußgeldern oder Anordnungen zur Abschaltung führen.

3. Typische Leuchtzeiten für Außenwerbung
3.1 Standards für klassische Plakatwerbung
Traditionelle Plakatwerbung arbeitet entweder unbeleuchtet oder mit zurückhaltender Ausleuchtung. Falls Beleuchtung eingesetzt wird, ist eine Abschaltung ab etwa 22:00 Uhr üblich, um Anwohner zu schützen.
3.2 Besondere Anforderungen für Digital Out of Home (DOOH)
Digitale Außenwerbung nutzt häufig hochhelle Displays, die in der Dunkelheit deutlich auffallen. Um Blendungen zu vermeiden und gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, gelten hier oft strengere Regeln:
- Betrieb üblicherweise von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr oder 23:00 Uhr
- Pflicht zur Helligkeitsreduzierung oder vollständigen Abschaltung in den Nachtstunden
- Maximale Leuchtdichtewerte für bestimmte Gebiete (z.B. Wohnquartiere)
4. Regionale Unterschiede: Worauf Sie achten müssen
Die Regelungen zur Leuchtdauer und Helligkeit von Außenwerbung sind in Deutschland nicht einheitlich. Jede Kommune kann eigene Vorschriften erlassen, die sich teilweise deutlich unterscheiden.
Typische Unterschiede betreffen:
- erlaubte Betriebszeiten
- maximale Helligkeit bei Nacht
- Einschränkungen für bestimmte Zonen (z. B. denkmalgeschützte Bereiche)
Wo finden Sie die Informationen?
- Werbeanlagensatzung oder Gestaltungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde (online auf den offiziellen Webseiten unter “Bauen”, “Planen” oder “Umwelt” abrufbar)
- Bebauungspläne für spezielle Stadtgebiete
- Bauämter oder Stadtplanungsämter als direkte Ansprechpartner
- Industrie- und Handelskammern (IHKs) für zusätzliche Hinweise

5. Technische Lösungen für eine rechtssichere Außenwerbung
5.1 Zeitgesteuerte Abschaltung
Zeitgesteuerte Systeme ermöglichen es, Leuchtdauern präzise zu planen und gesetzliche Vorgaben zuverlässig einzuhalten.
Beispiele:
- Betrieb der Displays nur zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr
- Nachtabschaltung oder automatische Umschaltung auf reduzierte Helligkeit
- Individuelle Profile für Wochenenden und Feiertage
6. Checkliste für Unternehmen: So vermeiden Sie Abmahnungen
- Prüfen Sie die örtlichen Werbeanlagensatzungen und Bebauungspläne.
- Beschränken Sie die Leuchtdauer auf die gesetzlich zulässigen Zeiten.
- Reduzieren Sie nachts die Helligkeit oder schalten Sie Displays ab.
- Nutzen Sie zeitgesteuerte Abschaltungen über ein geeignetes Content Management System.
- Eine sorgfältige Planung spart Kosten und schützt vor rechtlichen Risiken.
7. Fazit: Außenwerbung mit Verantwortung – Chancen nutzen, Vorschriften einhalten
Beleuchtete Außenwerbung bietet enorme Chancen für Reichweite und Markenpräsenz – insbesondere in den Abendstunden. Gleichzeitig erfordert sie ein verantwortungsvolles Management, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu sichern.
Mit geeigneten technischen Lösungen und frühzeitiger Abstimmung mit den zuständigen Behörden lassen sich sowohl Sichtbarkeit als auch Rechtssicherheit optimal vereinen.

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